Eine kantonale Schutzzone für die jeweiligen Betriebe regelt dabei das Einzugsgebiet der Marketingaktivitäten. Entsprechend ist vorerst pro Kanton auch nur ein Tufty Atelier zugelassen und die Grösse richtet sich u.A. auch nach dem eigenen Investment in die (kantonale) Vermarktung.
Im Sinne eines gesunden Netzwerks werden alle Betriebe über Neuzugänge informiert und es wird um aktiven Austausch gebeten damit das Tufty Netzwerk sich als partnerschaftliche Zusammenarbeit von gleichgesinnten Institutionen entwickeln kann.